Liebe Kolleginnen und Kollegen
Wie wir schon in unserem letzten Newsletter bekanntgegeben haben, wird die Korrektheit der letzten MAV-Wahlen gerichtlich überprüft.
Einen Kirchengerichtsbeschluss zu dem Sachverhalt gibt es noch nicht und wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wann das genau erfolgen wird.
Klar ist jedenfalls, dass nach dem Rücktritt unserer MAV (mit kommissarischer Fortführung der Geschäfte) Neuwahlen unverzüglich einzuleiten sind.
Damit die Neuwahlen korrekt durchgeführt werden ist es von Vorteil, den kirchengerichtlichen Beschluss und seine Begründung abzuwarten.
Im Prinzip ist es so, dass die Mitarbeiterschaften in getrennten Mitarbeitendenversammlungen ihr Votum zur Bildung einer gemeinsamen MAV abgeben müssen. Es müssen auch die jeweiligen Dienststellenleitungen zustimmen. Diese können ihre Zustimmung jedoch nur mit besonders schwerwiegenden Gründen verweigern.
Wir befinden uns zurzeit in Gesprächen mit den in Frage kommenden Dienststellenleitungen, haben aber noch kein übereinstimmendes Votum bekommen können, da es noch einige Fragen zu klären gibt.
Wir sind uns mit der Arbeitgeberseite einig, dass die Neuwahlen rechtlich korrekt verlaufen müssen und nur die Einrichtungen bei der Bildung einer neuen gemeinsamen MAV mitmachen, die auch wirklich dahinterstehen.
Unser Interesse ist es keine MAV-lose Zeit entstehen zu lassen, die Verantwortung dafür liegt allerdings in den Händen der Arbeitgeber, die in diesem Fall für die Initiierung von Neuwahlen zuständig sind.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die für den 23.09.2026 geplante Mitarbeitendenversammlung abzusagen.
Unseren Tätigkeitsbericht möchten wir Ihnen trotzdem zur Verfügung stellen. Sie werden ihn in Kürze auf unserer Homepage finden. Über diesen QR-Code erreichen Sie unsere Website.
Herzlich grüßt Ihre MAV OHZ-ROW-VER