Vertrauensperson

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden setzt sich für die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden ein. Sie berät, unterstützt und begleitet Fragen rund um den Arbeitsplatz, die Teilhabe, den Nachteilsausgleich und die berufliche Entwicklung.

 Sie wird alle vier Jahre von den schwerbehinderten Mitarbeitenden gewählt. Die Grundlage der Arbeit bildet das Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Evangelische Kirche Deutschland (MVG-EKD) und das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX).

 Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Einhaltung gesetzlicher ·Schutzrechte zu fördern
  • Unterstützung bei Anträgen und ·behördlichen Anliegen
  • Begleitung bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber (z.B. Personal– und BEM-Gespräche)
  • Hilfe bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung
  • Förderung der beruflichen Eingliederung und Teilhabe
  • vertrauensvolle Beratung in persönlichen Anliegen

 Selbstverständlich werden auch diese Gespräche vertraulich behandelt.

Vertrauensperson für Schwerbehinderte

Hartwig Ahrens